Weitere Entscheidung unten: VG Chemnitz, 29.05.2008

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   FG Sachsen, 06.07.2006 - 3 K 797/05   

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FG Sachsen, 06.07.2006 - 3 K 797/05 (https://dejure.org/2006,21805)
FG Sachsen, Entscheidung vom 06.07.2006 - 3 K 797/05 (https://dejure.org/2006,21805)
FG Sachsen, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - 3 K 797/05 (https://dejure.org/2006,21805)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für die Zuordnung eines Unternehmens zum verarbeitenden Gewerbe; Anspruch eines Betriebs des verarbeitenden Gewerbes auf Investitionszulagenbegünstigung

  • Judicialis

    InvZulG 1999 § 2 Abs. 2 Nr. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG (1999) § 2 Abs. 2 Nr. 1 S. 1
    Verarbeitendes Gewerbe im Sinne des InvZulG 1999; Unzutreffende statistische Eingruppierung; Recycling von Altasphalten und Altbeton als Verfüllmaterial für den Straßenbau

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verarbeitendes Gewerbe im Sinne des InvZulG 1999 - Unzutreffende statistische Eingruppierung - Recycling von Altasphalten und Altbeton als Verfüllmaterial für den Straßenbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.03.2005 - III R 20/00

    Abgrenzung von Betrieben der Produktion zu Betrieben des verarbeitenden Gewerbes

    Auszug aus FG Sachsen, 06.07.2006 - 3 K 797/05
    Das Verarbeitende Gewerbe ist nach Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Wesentlichen gekennzeichnet durch die Herstellung eines anderen Produktes im Sinne einer substantiellen Veränderung von Materien oder durch die Veredelung von Erzeugnissen (BFH, Urteil vom 23. März 2005 III R 20/00, BStBl II 2005, 497).

    bb) Soweit eine Zuordnung eines Betriebs zu der aus Gründen der statistischen Datenerfassung von dem Statistischen Bundesamt - nach europarechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben - herausgegebenen Klassifikation der Wirtschaftszweige (in der ab 1. Januar 2003 gültigen Fassung: nachfolgend Klassifikation 2003) durch ein Statistisches Landesamt vorliegt, ist dieser nach Rechtsprechung des BFH zu folgen, solange die Einordnung nicht offenkundig unzutreffend ist (BFH, Urteile vom 7. März 2002 III R 44/97, BStBl II 2002, 545 und vom 23. März 2005 a.a.O.).

    Zwar besteht keine formelle Bindungswirkung im Sinne der Wirkung eines Grundlagen- auf den Folgebescheid im Sinne von § 182 Abs. 1 Satz 1 AO (BFH vom 23. März 2005 a.a.O.).

    cc) Da es sich bei der Klassifikation der Wirtschaftszweige um eine Dokumentation handelt, bei deren Erstellung die Vorstellungen der Wirtschaft in hohem Maße berücksichtigt worden sind und von der deshalb davon ausgegangen werden kann, dass sie die Verkehrsauffassung darzustellen vermag, kann grundsätzlich bei der Bestimmung der Reichweite des Verarbeitenden Gewerbes auf dieses Verzeichnis zurückgegriffen werden (vgl. BFH, Urteile vom 16. März 2000 III R 29/98, BStBl II 2000, 444 und vom 23. März 2005 a.a.O. zur Klassifikation der Wirtschaftszweige 1993).

    In jedem Fall handelt es sich indes um einen Prozess, der bei einem im Naturzustand befindlichen Stein (in einem weiten Sinne) beginnt, der sogenannten Urproduktion (so auch BFH, Urteil vom 23. März 2005, a.a.O. zur Klassifikation 1993 für ein Kiesbergwerk).

  • BFH, 07.03.2002 - III R 44/97

    InvZulG 1993: Erhöhte Zulage bei verarbeitendem Gewerbe

    Auszug aus FG Sachsen, 06.07.2006 - 3 K 797/05
    bb) Soweit eine Zuordnung eines Betriebs zu der aus Gründen der statistischen Datenerfassung von dem Statistischen Bundesamt - nach europarechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben - herausgegebenen Klassifikation der Wirtschaftszweige (in der ab 1. Januar 2003 gültigen Fassung: nachfolgend Klassifikation 2003) durch ein Statistisches Landesamt vorliegt, ist dieser nach Rechtsprechung des BFH zu folgen, solange die Einordnung nicht offenkundig unzutreffend ist (BFH, Urteile vom 7. März 2002 III R 44/97, BStBl II 2002, 545 und vom 23. März 2005 a.a.O.).
  • BFH, 16.03.2000 - III R 29/98

    Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Auszug aus FG Sachsen, 06.07.2006 - 3 K 797/05
    cc) Da es sich bei der Klassifikation der Wirtschaftszweige um eine Dokumentation handelt, bei deren Erstellung die Vorstellungen der Wirtschaft in hohem Maße berücksichtigt worden sind und von der deshalb davon ausgegangen werden kann, dass sie die Verkehrsauffassung darzustellen vermag, kann grundsätzlich bei der Bestimmung der Reichweite des Verarbeitenden Gewerbes auf dieses Verzeichnis zurückgegriffen werden (vgl. BFH, Urteile vom 16. März 2000 III R 29/98, BStBl II 2000, 444 und vom 23. März 2005 a.a.O. zur Klassifikation der Wirtschaftszweige 1993).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Mit Zwischenurteil vom 6. Juli 2006 (3 K 797/05, juris) stellte das Finanzgericht fest, dass der Betrieb der Beschwerdeführerin im Jahr 2004 dem verarbeitenden Gewerbe im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 InvZulG 1999 angehört habe.
  • BFH, 09.01.2013 - III B 27/12

    Zulagenrechtliche Einordnung des Zerkleinerns von Gestein - Schlüssige Darlegung

    c) Eine etwaige Divergenz von Rechtssätzen, die im angefochtenen Urteil einerseits sowie im Urteil des Sächsischen FG vom 6. Juli 2006  3 K 797/05 (juris) andererseits enthalten sind, führt schon deshalb nicht zur Revisionszulassung, weil das letztgenannte Urteil durch das bereits erwähnte Senatsurteil vom 26. Juli 2012 III R 43/11 (juris) aufgehoben worden ist.
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   VG Chemnitz, 29.05.2008 - 3 K 797/05   

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VG Chemnitz, 29.05.2008 - 3 K 797/05 (https://dejure.org/2008,58636)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 29.05.2008 - 3 K 797/05 (https://dejure.org/2008,58636)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 3 K 797/05 (https://dejure.org/2008,58636)
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Wird zitiert von ...

  • OVG Sachsen, 11.11.2009 - 2 A 397/08

    Vollstreckungsanordnung des BVerfG vom 24.11.1998; nachträgliche Divergenz

    Auf den Antrag der Beklagten wird die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 29. Mai 2008 - 3 K 797/05 - zugelassen.
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